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Hygieneschutzkonzept für den ESV München-West e.V.

By In Blog, Stockschießen, Tennis, Uncategorized, . . . On 17. Juli 2020


Stand: 09.07.2020

Im Rahmen der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ein Hygieneschutzkonzept für Sportvereine gefordert

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Toilette, Urinale und Waschbecken sind diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.  
  • Sportgeräte werden von den Nutzern selbstständig gereinigt und desinfiziert.  
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht. 
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
  • Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.
  • Getränke werden von den Mitgliedern selbst aus dem Kühlschrank entnommen unter Einhaltung von Abstand- und Maskenschutz.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport

  • Durch Beschilderungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Container nicht überschritten werden kann.
  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert (durch Aushang Reservierungsliste), um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. 
  • Die Ausübung des Sports erfolgt in allen Sportarten (Ausnahme: Tanzen) grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen

  • Bei der Nutzung von Umkleiden – max. 1 Person pro Umkleide – ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen.
  • Duschen können mangels Umsetzungsmöglichkeit der geforderten Hygieneschutzmaßnahmen nicht benutzt werden.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird beachtet.
  • Die Fußböden und weitere Kontaktflächen sind nach dem Gebrauch von den Mitgliedern selbst zu reinigen und desinfizieren.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Wettkämpfe werden nur im Freien und kontaktlos ausgetragen.
  • Wettkämpfe werden nur in kontaktlosen Sportarten (z. B. Golf, Tennis, Rad) durchgeführt.
  • Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.
  • Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen.

München, 10.07.2020                                                          Johann Fuchs

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Ort, Datum                                                                         Unterschrift Vorstand